
Widersetzt euch! - Grundregeln, wie wir gemeinsam den neuen Faschismus besiegen
#1 Ja, wir müssen kämpfen!
Aber wer ist das eigentlich, dieses Wir? Wir – das sind wir alle! Also alle, die hier leben, arbeiten oder auch nicht, in Heimen, Häusern, Wohnungen oder auf der Straße leben. Wir dürfen uns nicht länger spalten, gegeneinander ausspielen und aufeinanderhetzen lassen. Es ist egal, ob jemand in Bochum, Bautzen oder Bodrum geboren wurde. In Kitas und Schulen, Betrieben und in Sportvereinen machen wir täglich die Erfahrung, dass der Laden nur läuft, weil alle zusammen anpacken. Unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Religion und ihrem Geburtsort. Nein, wir müssen nicht alle die gleichen Kinderlieder gesungen haben, um die gleichen Ziele haben zu können: das Beste für unsere Familien und für dieses Land. Die größtmögliche Freiheit, nach der eigenen Fasson glücklich zu werden. Aus diesem Grund müssen wir allen Spaltern, die uns mit Kampfbegriffen wie »Remigration« in ihren Reinheitswahn zwingen wollen, eine klare Absage erteilen, an der Wahlurne genauso wie beim Familienfest. Wir sind #unteilbar – so lautete vor einigen Jahren die starke Botschaft, für die bundesweit Hunderttausende auf die Straße gingen. Dieses Bekenntnis braucht es Tag für Tag.
#2 Wir lassen uns nicht spalten! Wir halten zusammen!
Krieg, Putin, Trump, AfD – angesichts dieser Phalanx ist die Versuchung groß, sich ins Private zurückzuziehen und aus der Politik rauszuhalten. Nach dem Motto: In einer Welt, die aus den Fugen geraten ist, beteilige ich mich nicht am politischen Dauerstreit und kümmere mich nur noch um mich und meinen persönlichen Mikrokosmos. Genau das will die AfD. Alle sollen »neutral« sein. Aber nur wenn sich eine Mehrheit raushält, kann eine rechte Minderheit Muslime, Migrantinnen und Migranten, Schwule, Lesben, Transmenschen, politische Gegner und ganz viele andere, die nicht ins rechte Weltbild passen, ungestört diskriminieren, ausgrenzen, unterdrücken und ihrer Rechte berauben. Bei genauerem Hinsehen verhält man sich also gar nicht neutral, wenn man keine Haltung zu Menschen- und Grundrechten einnimmt, die es überhaupt erst allen ermöglichen, ein angstfreies Leben in Freiheit, Würde, Respekt und Gleichberechtigung zu führen. Vielmehr bedeutet Raushalten, dass man völkischer, rassistischer und sexistischer Menschenverachtung freie Hand lässt. Wir haben das in Kapitel 4: Weil die Freiheit auf dem Spiel steht erläutert. Nicht mit uns! Wir verteidigen die Würde und Rechte aller Menschen, die hier leben. Wir sind nicht neutral, wenn uns Rassisten, NS-Verharmloser und Frauenfeinde in einem rechtsextremen Zwangskorsett unserer Freiheiten berauben wollen. Wir lassen uns nicht vorschreiben, wie wir zu leben und zu lieben haben. Überall in Deutschland machen Kitas und Kirchengemeinden mit öffentlichen Bekenntnissen zu Vielfalt und Mitmenschlichkeit klar, dass unsere Grundwerte nicht verhandelbar sind.
#3 Nein, wir sind nicht neutral!
Zur Erinnerung: Adolf Hitler war nach seinem Putschversuch im Jahr 1923 kurzzeitig in Haft, wurde aber wegen guter Führung schon bald wieder aus der Festung Landsberg entlassen. Die NSDAP war kurzzeitig verboten, durfte dann aber doch wieder bei Wahlen antreten und wurde nur zehn Jahre nach Hitlers »Marsch auf die Feldherrenhalle« 1933 an die Macht gewählt, die sie bis zum Ende des NS-Terrorstaates 1945 nicht wieder abgab. In den USA wiederum war Donald Trump in Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt worden. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine jahrelange Haftstrafe gedroht. Doch nach seinem neuerlichen Wahlsieg wurde das Strafverfahren in dieser Sache gegen Trump eingestellt. Stellen wir uns kurz vor: Hitlers NSDAP hätte aufgrund des Parteiverbots nie wieder bei Wahlen antreten dürfen. Oder Trump wäre aufgrund einer Verurteilung nicht ins Weiße Haus zurückgekehrt. Die historische Lehre kann nur lauten: Der demokratische Rechtsstaat muss mit allen (juristischen) Möglichkeiten gegen Demokratiefeinde vorgehen. Tut er das nicht, kann sich das bitter rächen. Wir haben daher ausführlich dargelegt: Das Grundgesetz ist als Lehre aus dem NS-Terror ausdrücklich mit der Möglichkeit des Parteiverbots (Artikel 21, Absatz 2 GG sowie § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) ausgestattet worden. Als scharfe Waffe der wehrhaften Demokratie. Die AfD erfüllt mehr denn je die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Also kann und muss dieses Instrument auch genutzt werden.






