Eine Idee sorgt für Aufsehen: Schüler können ihre Lehrer im Internet benoten – Hunderttausende nehmen seit Februar 2007 die Gelegenheit wahr und sagen auf www.spickmich.de ihre Meinung über den Unterrichtsstil, die Beliebtheit und die Notenvergabe der Lehrkräfte.
Lehrer fühlten sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und klagten gegen das Portal. Nach einem zweijährigen Prozess durch alle Instanzen haben die Betreiber des Lehrerbewertungsportals gewonnen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, das Recht auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege dem Recht der klagenden Lehrer auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter des Zivilgerichts haben damit erstmalig über die Zulässigkeit von Online-Bewertungen entschieden, betonten aber zugleich, dass diese nicht grundsätzlich übertragbar wäre.
Spick mich wurde von drei Kölner Studenten gegründet und hat mittlerweile über eine Million registriertre User, die die Bewertung von 80.000 Pädagogen einsehen können. Mit 140 Millionen Klicks pro Monat ist spickmich.de eines der meistbesuchtesten Internetportale.
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