Mit Erleichterung hat der Verlag Kiepenheuer & Witsch zur Kenntnis genommen, dass der BGH aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2007 zumindest im Falle der 2. Klägerin die Verbotsklage gegen den Roman Esra zurückgewiesen und damit der Kunstfreiheit Priorität eingeräumt hat.
Nachdem nun das Veröffentlichungsverbot nur noch auf der Klage der 1. Klägerin (der Tochter) basiert, muss sich nach Ansicht des Verlages auch die Schmerzensgeldforderung der Mutter gegenüber dem Autor und dem Verlag erledigt haben.
Damit ergeben sich für die Zukunft auch in anderen Fällen zumindest Chancen, die Kunstfreiheit gegenüber ungerechtfertigten persönlichkeitsrechtlichen Einwänden zu stärken.
Gegen die völlig überzogenen und ungerechtfertigten Schmerzensgeldzahlungen von 50.000 Euro an die Tochter, die das Landgericht München ausgeurteilt hat, hat der Verlag Kiepenheuer & Witsch beim OLG München Berufung eingelegt, u.a. wegen der grotesken Fehleinschätzung des Schadensausmaßes.
Der Verlag geht davon aus, dass ein Schmerzensgeld schon angesichts der fehlenden Schuldhaftigkeit des Handelns nicht haltbar ist, und hofft auf eine Änderung dieses Urteils, das nicht zuletzt die wirtschaftliche Existenz des Schriftstellers Maxim Biller bedroht.
Kiepenheuer & Witsch
16. Juni 2008
»Es ging ans Eingemachte«, sagte Helge Malchow, verlegerischer Geschäftsführer von Kiepenheuer & Witsch, in einem Interview mit Deutschlandradio Kultur zum BGH-Urteil.
Zwar hätten sich potenzielle Schadenersatzforderungen durch das letztinstanzliche Urteil reduziert; dies ändere aber nichts daran, dass das Buch nicht mehr veröffentlicht werden dürfe.
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