Der Verlag Kiepenheuer & Witsch betrachtet das Urteil des LG München I über eine Geldentschädigung von Euro 50.000,- für eine der beiden Klägerinnen als grotesk unangemessen. Auch in seiner Höhe gefährdet das Urteil nicht nur die Existenzgrundlage des Autors Maxim Biller, sondern auch die Kunstfreiheit im Allgemeinen. Über eine mögliche Berufung gegen dieses Urteil wird der Verlag Kiepenheuer & Witsch entscheiden, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen und nachdem der Bundesgerichtshof Anfang März erneut über den Verbotsanspruch der Klägerin zu 2. entschieden haben wird. Die Beklagten haben die Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend die Unterlassungsklage der Klägerin zu 2. abweisen wird.

Köln, den 13.2.08

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