Das Oberlandesgericht München hat am 8. Juli 2008 die gegen den Verlag Kiepenheuer & Witsch und den Autor Maxim Biller gerichtete Schmerzensgeldklage der Frau abgewiesen, die sich im Roman Esra erkennbar gemacht sieht.
Nachdem das Landgericht München I dieser Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000,— EUR zugesprochen hatte, hob das OLG München die Entscheidung auf und wies die Klage vollen Umfanges als unbegründet zurück. Der Verlag und sein Autor nehmen diese Entscheidung mit großer Erleichterung auf und sehen sich dadurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Über den ebenfalls beim Landgericht München I anhängig gemachten Anspruch der zweiten Klägerin, die sich in der Romanfigur Lale erkannte, wird das Münchner Landgericht noch zu entscheiden haben. Da der Bundesgerichtshof aber mit Urteil vom 10. Juni 2008 bereits dem Bundesverfassungsgericht folgte und die Unterlassungsklage dieser Frau, der Mutter der jetzt unterlegenen Klägerin, abwies, sehen Verlag und Autor für den zusätzlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch erst recht keine Grundlage.
Verlag Kiepenheuer & Witsch
Köln, 10. Juli 2008
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